Rechtliche Hilfe für Eltern

10. September 2026

In Zusammenarbeit mit Niklas Clamann habe ich heut einen Gast-Text für euch.

Baby unterwegs, aber nicht verheiratet: Welche rechtlichen Fragen sollten werdende Eltern klären?

Die Vorfreude auf das gemeinsame Kind steht bei werdenden Eltern natürlich im Mittelpunkt. Sind die Eltern jedoch nicht miteinander verheiratet, gibt es einige rechtliche Frage, um die sie sich selbst kümmern müssen und die bei verheirateten Paaren teilweise bereits gesetzlich geregelt sind. Deshalb lohnt es sich für unverheiratete Paare, sich frühzeitig einen Überblick über die wichtigsten Regelungen zu verschaffen.

Rechtsanwalt Niklas Clamann erläutert, was werdende Eltern hinsichtlich der Vaterschaft, dem Sorgerecht und der finanziellen Absicherung beachten sollten. Er führt eine auf das Familienrecht spezialisierte Kanzlei und eine Website zum Thema Scheidung Online.

Die Vaterschaftsanerkennung

Bei verheirateten Paaren ist der Ehemann kraft Gesetzes als Vater anerkannt. Es muss keine gesonderte Vaterschaftsanerkennung stattfinden. Nach der Anmeldung der Geburt wird der Ehepartner direkt in die Geburtsurkunde eingetragen und ist gemeinsam mit der Mutter sorgeberechtigt. 

Bei unverheirateten Eltern kann der Partner eine Vaterschaftsanerkennung abgeben, um rechtlich als Vater des Kindes zu gelten. Sie ist freiwillig und bedarf der Zustimmung der Mutter. Die Erklärung zur Anerkennung kann bei einem Notar, einem Standesamt, einem Amtsgericht oder dem Jugendamt abgegeben werden.

Die Vaterschaftserklärung kann sowohl vor als auch nach der Geburt abgegeben werden. Die Anerkennung vor der Geburt hat den praktischen Vorteil, dass der Vater nach der Anmeldung der Geburt sofort in die Geburtsurkunde eingetragen wird. Bei einer Vaterschaftsanerkennung nach der Geburt, muss erst eine neue Geburtsurkunde ausgestellt werden.

Durch die Anerkennung der Vaterschaft erhält der Vater viele Rechte und Pflichten, die sonst nicht bestehen würden. Dazu gehört unter anderem das Recht auf regelmäßigen Umgang mit seinem Kind, auch wenn dieses nicht in seinem Haushalt lebt. Er darf Elternzeit nehmen und Elterngeld bekommen. Der Vater ist verpflichtet für den Unterhalt des Kindes aufzukommen. Das Kind kann den Nachnamen des Vaters annehmen und über die Familienversicherung des Vaters krankenversichert werden. Wenn der Vater verstirbt, hat das Kind Anspruch auf das Erbe und die Waisenrente. 

Aber Achtung, durch die Vaterschaftsanerkennung entsteht noch kein gemeinsames Sorgerecht!

Gemeinsames Sorgerecht: Was müssen unverheiratete Eltern beachten?

Das Sorgerecht umfasst die Rechte und Pflichten der Eltern, für das persönliche Wohl des Kindes und sein Vermögen zu sorgen und es gesetzlich zu vertreten.

Bei unverheirateten Eltern hat grundsätzlich die Mutter das alleinige Sorgerecht, auch wenn der Vater die Vaterschaft bereits anerkannt hat. Allerdings können auch nicht miteinander verheiratete Eltern das Sorgerecht gemeinsam ausüben. Dafür müssen beide Elternteile eine Sorgeerklärung abgeben. Die Erklärungen können entweder gemeinsam oder getrennt voneinander abgegeben werden. Voraussetzung ist, dass die rechtliche Vaterschaft anerkannt ist oder zeitgleich beurkundet wird.

Alternativ entsteht die gemeinsame Sorge, wenn die Eltern nach der Geburt heiraten.

Wenn die Eltern sich nicht über eine gemeinsame Sorge einigen können, ist es möglich, dass ein Elternteil das gemeinsame Sorgerecht beim Familiengericht beantragt. Das Familiengericht überträgt die gemeinsame Sorge, wenn sie dem Kindeswohl nicht widerspricht.

Was passiert, wenn sich die Eltern später trennen?

Eine spätere Trennung der Eltern verändert das Sorgerecht nicht automatisch. Haben die Eltern bereits das gemeinsame Sorgerecht, bleibt dieses grundsätzlich bestehen. Bei wichtigen Angelegenheiten müssen die Eltern sich weiterhin gemeinsam abstimmen.

Anders ist es, wenn die Eltern nie eine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben haben. Dann steht die elterliche Sorge weiterhin allein der Mutter zu. Auch eine spätere Trennung führt nicht dazu, dass der Vater automatisch das gemeinsame Sorgerecht erhält. Er kann jedoch immer noch eine gemeinsame Sorgeerklärung mit der Mutter abgeben oder beim Familiengericht die Übertragung der gemeinsamen Sorge beantragen.

Wichtig zu erwähnen ist, dass das Umgangsrecht grundsätzlich unabhängig von dem Sorgerecht besteht. Das heißt, der Vater, der nicht sorgeberechtigt ist, hat trotzdem ein Umgangsrecht mit seinem Kind.

Unterhalt

Auch die finanzielle Absicherung kann für unverheiratete Eltern eine wichtige Rolle spielen. Grundsätzlich sind beide Eltern für den Unterhalt ihres Kindes verantwortlich. 

Darüber hinaus können zwischen den Eltern Unterhaltsansprüche bestehen. Während der Schwangerschaft hat die Kindesmutter sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt Anspruch auf Unterhalt vom Kindesvater, mit dem sie nicht verheiratet ist. Sie kann auch Kosten, die aufgrund der Schwangerschaft oder der Entbindung entstanden sind, vom Kindesvater beanspruchen. Wenn die Mutter wegen der Schwangerschaft selbst oder wegen einer Krankheit, die durch die Schwangerschaft oder Geburt verursacht wurde, nicht erwerbstätig ist, hat sie schon vier Monate vor der Geburt und länger als acht Wochen nach der Geburt, Anspruch auf Unterhalt.

Auch nach der Geburt kann ein Anspruch bestehen, wenn von der Mutter wegen der Betreuung und Erziehung des Kindes keine Erwerbstätigkeit erwartet werden kann. Dieser Anspruch besteht mindestens für drei Jahre nach der Geburt und kann unter bestimmten Voraussetzungen darüber hinaus verlängert werden. Dabei spielen insbesondere die Belange des Kindes und die Möglichkeiten der Kinderbetreuung eine Rolle.

Fazit

Unverheiratete Eltern sollten sich bereits vor der Geburt mit den wichtigsten rechtlichen Fragen rund um Vaterschaft, Sorgerecht und Unterhalt beschäftigen. Wer diese Punkte frühzeitig klärt, kann spätere Unsicherheiten vermeiden und sich ganz auf die gemeinsame Zeit mit dem Kind konzentrieren.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.