ElterngeldPlus

Sicher habt ihr die aufgeregten Artikel über die Änderungen zum Kindergeld ab 1.1.2016 auch gelesen. Was erst nur Panik verbreitete, stellt sich inzwischen als ziemlich harmlos heraus. Im Internet könnt ihr lesen, um was es wirklich geht.

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In Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend möchte ich euch heute das ElterngeldPlus vorstellen.

Für uns als Familie kommt das ElterngeldPlus nicht infrage, weil ich mich entschieden habe, als Mama erstmal nicht wieder arbeiten zu gehen. Beide Kinder waren bei mir zuhause, bis sie 3 1/2 waren, und wir haben nur gute Erfahrungen damit gemacht. Außerdem betrifft das ElterngeldPlus die Eltern, die ein Baby ab dem 1. Juli 2015 bekommen haben. Das Betreuungsgeld haben wir auch um ein paar Monate verpasst, aber das ist ja eine andere Geschichte.

Ich persönlich vertrete die Meinung, dass ein Kind in den ersten Lebensjahren am allerbesten bei Mama und Papa aufgehoben ist. Dann gibt es aber noch die Lebensumstände, die sich nicht planen lassen.
– Berufe, aus denen man nicht für ein Jahr verschwinden kann
– Finanzen, auf die man nicht für mehrere Monate verzichten kann
– Beziehungen, die nicht mehr das sind, was sie waren

„Viele Mütter und Väter wünschen sich, für ihr Kind da zu sein und Verantwortung im Beruf zu übernehmen. Besonders in den ersten Lebensjahren des Kindes ist es für Eltern oft keine leichte Aufgabe, beides unter einen Hut zu bringen. ElterngeldPlus macht es Müttern und Vätern leichter, Elternzeit und Teilzeitarbeit miteinander zu kombinieren.“

Und darum geht es.
Eltern, die nach der Geburt ihres Babys in Teilzeit arbeiten, können verlängert Elterngeld bekommen: Aus einem Elterngeldmonat werden zwei ElterngeldPlus-Monate.
Außerdem können Mama und Papa entscheiden, in Teilzeit zu arbeiten – für vier Monate lang parallel und zwischen 25 und 30 Wochenstunden. Dann bekommen sie mit dem Partnerschaftsbonus vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate. (Das ElterngeldPlus wird schriftlich bei der Elterngeldstelle beantragt.)

Ist das verständlich?
Vielleicht hilft diese Grafik:

 

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Quelle:
Bundesministerium für Familien,
Senioren, Frauen und Jugend

ElterngeldPlus zusammengefasst:

* Das ElterngeldPlus ersetzt das wegfallende Einkommen abhängig vom Voreinkommen zu 65 bis 100 Prozent – wie das bisherige Elterngeld auch
* Monatlich beträgt das ElterngeldPlus maximal die Hälfte des Elterngeldes, das den Eltern ohne Teilzeiteinkommen nach der Geburt zustünde
* Das ElterngeldPlus wird für den doppelten Zeitraum gezahlt. Das bedeutet konkret, dass ein Elterngeldmonat dann zwei ElterngeldPlus-Monaten entspricht
* Das ElterngeldPlus kann über den 14. Lebensmonat des Kindes bezogen werden.

Ein schönes Video habe ich auch noch für euch. Vielleicht beantwortet es eure letzten Fragen.

Wenn ihr als Familie nach dem 1. Juli 2015 Nachwuchs bekommen habt und darüber nachdenkt, in Teilzeit zu arbeiten, findet ihr beim Familien-Wegweiser alle Infos, die ihr braucht.

Ich hoffe, ich konnte denen, die es betrifft, ein bißchen helfen und würde mich freuen, eure Fragen zu beantworten!

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